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Die neue EU-Textilkennzeichnungsverordnung hat die Welt der Wolle auf den Kopf gestellt.
(gültig seit 08.05.2012) - den Link zu dieser Verordnung finden Sie unten -
Sie betrifft sowohl Hersteller, als auch die Internet-Shops und Wolle-Läden in Ihrer Stadt.
In Artikel 5 Abs. 1 dieser EU-Verordnung heißt es: "Für die Beschreibung der Faserzusammensetzungen auf Etiketten und
Kennzeichnungen von Textilerzeugnissen dürfen nur die Textilfaserbezeichnungen nach Anhang I verwendet werden."
In diesem Anhang 1 gibt es aber nur noch den Begriff WOLLE. Und auch von SCHURWOLLE darf man noch sprechen.
Alle anderen näheren Bezeichnung sind direkt bei der Material-Angabe nicht mehr erlaubt.
Es gibt jetzt also weder Merino, noch Bluefaced Leicester oder andere Wollsorten.
Alle Etiketten oder Banderolen bzw. die Material-Angaben in Internet-Shops oder anderen Verkaufsplattformen, wo Sie diese Begriffe direkt bei
der Materialangabe finden, sind falsch und verstoßen gegen diese Verordnung.
Weiterhin wird z.B. nicht mehr unterschieden nach Baby Alpaka oder Maulbeerseide, sondern nur noch Alpaka oder Seide ist erlaubt.
Der eigentliche Sinn dieser Verordnung - nämlich den Verbraucher darüber zu informieren, aus welchen textilen
Rohstoffmengen die im Geschäftsverkehr angebotenen Textilerzeugnisse bestehen - wird somit komplett verfehlt.
Es gibt jetzt nur noch Rotwein oder Weisswein (die einzelnen Anbaugebiete müssen Sie erschmecken). Käse ist jetzt nur noch Käse - ob aus Kuhmilch
oder Ziegenkäse - egal. Ist doch alles Käse.
Für mich hieß diese Verordnung - alle Artikel aus dem Shop zu nehmen, bevor auch ich von einer Abmahnung betroffen bin!
JA es gab schon Abmahnungen von der Wettbewerbszentrale wegen Verstoßes gegen diese Verordnung.
Alle Artikel im Shop wurden überarbeitet, Etiketten neu gedruckt und ich hoffe sehr, dass ich nichts übersehen habe.
Für Sie liebe Kundinnen bedeutet es nun ein kleinwenig mehr Sucharbeit. Die Kategorien in der linken Spalte des Shops haben weiterhin die gleiche
Bezeichnung, da dies ja keine Materialangabe ist, sondern der Name der Wolle.
Sie können aber jetzt nicht mehr sofort die Wolle von der Übersichts-Liste aus in den Warenkorb legen, sondern müssen immer erst auf das Bild oder den
Farbnamen klicken. Dann gelangen Sie zur Artikelbeschreibung. Hier finden Sie ab jetzt ganz oben die Artikeldaten. Wenn Sie nun ganz genau wissen
wollen, was Sie hier eigentlich anschauen, empfehle ich Ihnen den Beschreibungstext durchzulesen. Da steht die genaue Angabe, um was für Wolle es
sich handelt, denn nur noch hier ist eine genauere Angabe noch möglich.
Folgende Änderungen betreffen nun das Angebot der Tollen-Wolle:
nicht mehr erlaubt nach der EU-Textilverordnung |
neu nach der EU-Textilverordnung |
100% Merino oder 100% Merino superwash |
100% Wolle |
100% Bluefaced Leicester |
100% Wolle |
100% Baby Alpaka |
100 % Alpaka |
70% Baby Alpaka, 30% Maulbeerseide |
70% Alpaka, 30% Seide |
75% Merino, 25% Maulbeerseide |
75% Wolle, 25% Seide |
75% Merino, 25% Polyamid |
75% Wolle, 25% Polyamid |
Abschließend sei aber noch zu bemerken, dass es schon seit Jahren das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz gab. Auch hier wurde nur der
Oberbegriff "Wolle" vorgegeben - z.B. 100% Merino war nicht erlaubt. Demnach haben sich alle Hersteller und auch Verkäufer bereits seit Jahren
nicht an eine gültige Verordnung gehalten und strafbar gemacht. Nur wurde es nicht geahndet, in dem Maße wie es jetzt gerade vorkommt.
Bei Unklarheiten, Fragen aber auch Hinweisen, bzgl. noch korrektur-bedürftigen Artikeln, dürfen Sie mich natürlich jederzeit kontaktieren.
Ihre Andrea Manzke
Link zur EU-Textilkennzeichnungsverordnung
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